Ute Stockhorst Diplom Heilpädagogin - Familientherapeutin/Systemische Therapeutin (DGSF) - Gestalttherapeutin - Heilpraktikerin für Psychotherapie  
 
 "Bitte sage mir, welchen Weg ich gehen soll!"
"Das hängt davon ab, wohin du willst"
Lewis Carroll (Alice in Wonderland)
 
 
 
 
 
 
Arbeitsweise
Systemische Therapie
Systemisches Coaching
Gestalttherapie
Psychotherapie
Pädagogische Beratung
Kurzlexikon
Aktuelles
Kosten
 
Arbeitsweise
Systemische Therapie
Systemisches Coaching
Gestalttherapie
Psychotherapie
Pädagogische Beratung
Kurzlexikon
Aktuelles
Kosten
 
 
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Möchten Sie mehr Wohlergehen erleben?

Möchten Sie sich wieder emotional stabiler fühlen?

Wollen Sie bei der Bewältigung von Herausforderungen Unterstützung und Begleitung erfahren?

Wollen Sie sich damit beschäftigen, was Ihnen Ihre Seele sagen will?


Mit Psychotherapie auf der Grundlage des Heilpraktikergesetz ist die heilkundliche Psychotherapie gemeint.
Aufgabe der psychotherapeutischen Heilpraktiker ist es, durch geeignete Maßnahmen beizutragen, die seelische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erhalten oder wieder herzustellen sowie psychisches Leiden bei Ihren Patienten zu lindern und diese zu befähigen, Ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Dazu gehört die Diagnostik und Indikationsstellung wie auch die Durchführung von therapeutischen und präventiven Maßnahmen und die Methoden anzuwenden, die nach Ihrer Überzeugung für die seelische Konstitution der Patienten am geeignetsten erscheinen.
Die Ausübung des Berufs bedarf der staatlichen Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde.
Zur Erlangung der Erlaubnis muss sich der Heilpraktiker einer umfangreichen amtsärztlichen Prüfung unterziehen, wo er seine Kenntnisse und Fähigkeiten über die heilkundliche Tätigkeit unter Beweis stellen muss.
So ist der Heilpraktiker in der Lage, psychische Krankheitsbilder zu diagnostizieren und zu behandeln im Sinne der Heilung und Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden.
Dabei müssen die Methoden deutlich psychotherapeutisch ausgerichtet sein.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Eine Entscheidung nach Einzelfall kann aber vom Klienten von den jeweiligen Kostenträgern versucht werden.
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist von den jeweils im individuellen Versicherungsvertrag versicherten Leistungen abhängig.
Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes übernehmen Heilpraktikerkosten nicht regelhaft.
Auch hier kann aber eine anteilige Kostenübernahme per Entscheidung nach Einzelfall vom Klienten versucht werden.



In Deutschland sind zur Psychotherapie neben den psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Personen befugt, die auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes tätig sind.
Neben dem Arztberuf mit Approbation ist die Ausübung der Heilkunde in Deutschland seit 1939 mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz möglich.
Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde berufsmäßig ausübt, ohne als Arzt approbiert zu sein.
Meist sind es psychotherapeutisch umfangreich ausgebildete PädagogInnen mit erfolgreich absolvierten Fort- und Weiterbildungen sowie langjähriger Berufstätigkeit, vorzugsweise unter ärztlicher Begleitung.
Die Überprüfung findet hinsichtlich des Wissens über Krankheiten, Diagnostik und Therapieformen statt.
Eine erteilte Erlaubnis hat bundesweite Gültigkeit. Die Gestaltung und Ausführungen der Prüfungen fallen unter das Landesrecht.

Weitere Details unter:
- Berufsverband Psychotherapie und
- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.

Weitere Details unter:
- gestaltfortbildung; gestalt einführung
 
 
 
 
 
 
  Impressum und Datenschutz